Zahnklinik in Ungarn - Denis & Focus
Garantiebestimmung
1. Sie erhalten drei Jahre Garantie für die folgenden technischen Arbeiten:
bei Zahnersatz:
- wenn das Porzellan abspringt
- wenn das Kunstglied aus der Prothese ausbricht
- wenn der fixe Zahnersatz zerbricht
- im Fall eines fixen Zahnersatzes, wenn der Zement sich ablöst
- auf die gegossenen Teile und Retentionsstifte, wenn der Zement sich ablöst
- auf den Bruch der Klammer, der Geschiebe, des Stegs und
- der Teleskopkrone
bei Inlays, Veneers:
- im Falle des Aus- oder Abbrechen und auf das Zurückkleben (wenn unbeschädigt ist)
2. Des weiteren erhalten Sie drei Jahre Garantie:
- für die Implantat-Aufbauen (für den universalen Stumpf und für die Krone)
3. Ein Jahr Garantie erhalten Sie:
bei Komposit Füllungen und Komposit Verblendungen:
- wenn die Füllung ausfällt, ausbricht
4. Die Garantie bezieht sich nicht:
- wenn der Zahnersatz nicht bestimmungsgemäss benützt wird
- auf die Unterfütterung bei herausnehmbaren Zahnersatz
- auf den Wechsel des Plastikteiles von der Geschiebe bei Prothesen mit Geschiebe
- auf den Bruch von herausnehmbaren Zahnersatz
- auf die ästhetische Erscheinung des Zahnersatzes (Farbe, Form), wir können sie nur vor der Übergabe korrigieren
- auf interimsmäßigen Zahnersatz (Krone, Prothese)
- auf Bruch und Absprung des Veneers
- auf die gegossenen Teile und Retentionsstifte im Fall eines Bruches
- auf die Nachtschiene
- auf die Erkrankungen des eigenen Zahnes (wenn der Zahn unter der Krone, Füllung oder Inlay hohl ist, sowie auf das Resultat der Wurzelbehandlung) und auf die daraus entstehenden Mehrkosten
- auf die Probleme, welche durch die Phthisis der Gingiva auftreten
- auf mundchirurgische Eingriffe (Implantation, Knochenaufbau, Zahnziehen, Resektion), das hängt von der eigenen körperlichen Gesundheit der Patienten ab: Mundhygiene, Parodonthose, Ausstossung, Knochenschwund usw.
- wegen Implantatverlust auf die Kronen
- sowie auf Behandlungen, welche trotz der gegensätzlichen Meinung des Zahnarztes vom Patienten verlangt werden.
- Insorfern der Patient im Lauf des Behandlungsprozesses nicht kooperiert und Die Anweisungen nicht Folge leistet.
- wenn beim Biss des Patienten Parafunktionen vorhanden sind
- im Fall von Zahnfehlstellungen
- wenn der Patient Mund- oder Zungenpiercing trägt
Wichtig: Wir übernehmen jegliche Garantie-Reparatur nur im Fall entsprechender Mundhygiene und wenn der Patient halbjährlich bei uns zu einer Nachkontrolle erscheint. Da die Zahnheilkunde keine exacte und kalkulierbare Wissenschaft ist, können unvorhersehbare Leistungen, Komplikationen immer vorkommen, wobei die Behandlung sich verziehen kann. Die Garantie gilt nur wenn Sie das Problem bei uns lösen oder reparieren lassen. Ab dem Sie sich bei einem anderen Arzt behandeln lassen, verfällt die Garantie. Die Garantie enthaltet keine Geld-Zurückzahlung, die Reise- und Unterkunftkosten werden nicht erstattet. Fälle, welche nicht oben angeführt wurden, werden gesondert behandelt. Ich habe die oben beschriebenen Bedingungen verstanden, und nehme sie zur Kenntnis.
Wenn Sie mit uns zufrieden waren, bitte ich Sie uns unbedingt weiterzuempfehlen, weil Ihre Meinung die beste Werbung für uns ist!
Wenn Sie nicht zufrieden waren, sagen Sie bitte es uns, damit wir aus unseren Fehlern lernen und uns verbessern können!
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00800 9200 9200
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Fax Nummer: 0036 96 566 049
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H-9200 Mosonmagyaróvár, Marx Károly Str. 2
