Zahnersatz und Festzuschüsse ab 2005
Zahnersatz: Sie können wählen!
In Verhandlungen mit Krankenkassen und Politik haben die Zahnärzte für Sie einige wesentliche Verbesserungen durchgesetzt. Seit dem 1. Januar 2005 haben die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse beim Zahnersatz die freie Wahl ohne finanzielle Einbußen.
Ab dem 1. Januar 2005 stehen Ihnen die Zuzahlungen, die die gesetzlichen Krankenversicherungen bisher nur bei bestimmten Versorgungsformen geleistet haben, für das gesamte Spektrum der modernen Zahnmedizin und alle anerkannten Versorgungsformen zu. Die neu eingeführten befundorientierten Festzuschüsse sorgen für Wahlfreiheit, Planungssicherheit und Gerechtigkeit, da die prozentuale Bezuschussung durch feste Beträge ersetzt wird. Es erhält nämlich jeder für den gleichen Befund einen gleich hohen Betrag, egal ob er sich für eine besonders anspruchsvolle oder eine einfachere Lösung entscheidet.
Vom kranken Zahn bis zum zahnlosen Gebiss
Die modernen Behandlungsmöglichkeiten sind vielfältig. Damit Sie zukünftig die erweiterten Wahlmöglichkeiten nutzen können, geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den Zahnersatz 2005. Wir haben dabei solche Befunde ausgewählt, die in der zahnärztlichen Praxis besonders häufig vorkommen, vom kranken Zahn bis zum zahnlosen Gebiss.
Befund: Ihr Zahn ist erkrankt, kann aber mit einer Krone erhalten werden
Egal für welche der folgenden Kronenarten Sie sich nach der Beratung durch Ihren Zahnarzt entscheiden, der Zuschuss bleibt gleich:
- die Vollgusskrone (Goldkrone)
- die in Zahnfarben teilverblendete Krone
- die zahnfarbene vollverblendete Krone
- die rein keramische zahnfarbene Krone
Ob Teilkrone oder Vollkrone - eine ästhetisch optimale Lösung stellen die Kronen dar, bei denen kein Metall sichtbar ist, und die sich so der natürlichen Zahnfarbe perfekt anpassen. Ab 2005 erhält auch derjenige einen Festzuschuss, der sich für die moderne Versorgungsform der rein keramischen Krone ohne Metallkern entscheidet. Sie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, findet aber immer größere Verbreitung.
Befund: Es fehlt ein einzelner Zahn inmitten einer Zahnreihe
Wie bei den Kronen stehen auch bei den Brücken verschiedene Formen der Teil- und Vollverblendung, verschiedene Materialien und Befestigungsweisen zur Wahl. Ab 2005 können Sie bei gleicher Bezuschussung in Abstimmung mit Ihrem Zahnarzt entscheiden, ob Sie die Zahnlücke durch eine festsitzende Brücke schließen lassen, oder der fehlende Zahn durch eine implantatgetragene Krone ersetzt werden soll - sofern dies nach dem Ausgangsbefund medizinisch möglich ist.
Befund: Ihnen fehlen mehrere Zähne (bis zu vier)
Bei bis zu vier fehlenden Frontzähnen oder auch bei bis zu drei nebeneinander fehlenden Seitenzähnen richtet sich der Zuschuss nach den Kosten für eine festsitzende Brückenversorgung. Ob Sie eine teil- oder eine vollverblendete Lösung vorziehen, Sie haben die Wahl. Selbstverständlich berät Ihr Zahnarzt Sie auch über weitere Möglichkeiten wie herausnehmbaren oder implantatgetragenen Zahnersatz. Neben medizinischen Aspekten spielt natürlich auch die Kostenfrage eine Rolle, die Sie im persönlichen Gespräch erörtern sollten.
Befund: Es fehlen mehr als drei Zähne im Seitenzahnbereich
In der modernen Zahnheilkunde gibt es - bei gleichem Befund - häufig gleich mehrere recht unterschiedliche anerkannte Versorgungsformen. Fehlen Ihnen im Ober- oder Unterkiefer jeweils mehr als drei Zähne, stehen besonders viele alternative Konstruktions- und Befestigungsformen zur Wahl, die sich auch in Komfort und Ästhetik unterscheiden. Eine detaillierte Aufzählung würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Ihr Zahnarzt stellt Ihnen die Möglichkeiten vor, die sich bei Ihrem speziellen Befund besonders anbieten. In jedem Fall erhalten Sie den Zuschuss der Krankenkasse, ob Sie sich für eine besonders aufwändige oder eine einfachere Lösung entscheiden.
Befund: In Ihrem Gebiss sind nur noch wenige Zähne erhalten
Sind in einem Kiefer nur noch bis zu drei Restzähne vorhanden, so wird der Festzuschuß in der Regel für einen kombinierten festsitzend-herausnehmbaren Zahnersatz verwandt. Dabei handelt es sich um einen herausnehmbaren Zahnersatz, der über spezielle Doppelkronen (z.B. Teleskope) sicher gehalten wird. Diese Versorgungsvariante bietet besonders gute und kostengünstige Möglichkeiten der Erweiterung, falls nachträglich ein weiterer Zahn verloren gehen sollte.
Befund: Der zahnlose Mund muss versorgt werden
Die herkömmliche Versorgung für den zahnlosen Kiefer ist die Vollprothese. Auf dieser Grundlage ist die Höhe des Festzuschusses festgelegt worden. Damit bezuschussen die Gesetzlichen Krankenkassen die klassische Prothesenform auch weiterhin in der gewohnten Höhe. Neu ist jedoch, dass Ihnen der Festzuschuss auch erhalten bleibt, wenn Sie sich etwa für den Einsatz zusätzlicher Implantate entscheiden. Sofern dies medizinisch möglich ist, liegen die Vorteile auf der Hand: fester Halt, ein Gefühl der Sicherheit und hoher Tragekomfort.
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